Angeregte Gespräche mit der Fürstin Angela Fugger von Glött

Schwaben. „Schön, dass wir uns einmal wieder treffen und austauschen konnten“, sagte Reiner Meier. Am Ende bedankte sich der Abgeordnete herzlich bei den Gastgebern für zwei informativen und schönen Tage in Schwaben: Interessant in jeder Hinsicht gestaltete sich das Treffen mit der CSA Schwaben. Am 12. und 13. September 2015 fuhren die Teilnehmer aus dem Bezirk Oberpfalz gemeinsam nach Krumbach, wo das Hotel reserviert war. Danach wurde das Dominikus-Ringeisen-Werk Kloster Holzen besucht, die Gäste besichtigten die Behinderten-Werkstätten und die Klosterkirche. Zum Programm des ersten Tages gehörte weiter ein Besuch in der Schaukäserei Reisler Nordendorf, wo auch Käse verkostet werden konnte.

Wie im Wahlkreis von Reiner Meier – in der Klosterstadt Waldsassen – gibt es auch in Schwaben eine Zisterzienserinnenabtei in Diedorf-Gessertshausen. Die Gäste aus der Oberpfalz wurde im Kloster Oberschönenfeld dann von Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert empfangen, bevor es weiter ging zur Besichtigung des Schwäbischen Volkskundemuseums sowie einer Führung durch das Kloster durch Schwester Dorothea.

Schwaben und Oberpfälzer im Kloster Holzen

Schwaben und Oberpfälzer im Kloster Holzen

Sonntagvormittag dann ging es weiter zum Fuggerschloss Kirchheim, wo die Delegation von der Fürstin Angela Fugger von Glött herzlich empfangen wurde. Natürlich wurde der berühmte so genannte Zedernsaal besonders bewundert, der vor genau 400 Jahren errichtet worden war. Nach dieser eindrucksvollen Besichtigung des prachtvollen Schlosses bedankte sich Reiner Meier aufs Herzlichste bei der Fürstin für ihre Gastfreundschaft und bei den Kollegen der CSA Schwaben für den netten Empfang im Schwabenland.

Betreuungsgeld – Mittel nicht fremd verwenden

Betreuungsgeld-Mittel nicht entfremden

Tirschenreuth. „Die Betreuungsgeld-Mittel dürfen, nach Aussage des CSA Bezirksvorsitzenden MdB Reiner Meier, nicht gegen andere öffentliche Aufgaben (z. B. Asylsituation oder Investitionen) ausgespielt werden. Eine breite demokratische Mehrheit hatte sich in der Union/SPD-Koalition für die Entlastung der Familien durch das Betreuungsgeld ausgesprochen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zuständigkeit für familienorientierte Leistungen, das im Übrigen keineswegs gegen das Betreuungsgeld an sich gerichtet war, darf den Familien dieses Geld nicht „entwendet“ werden, so MdB Meier.

Die Zustimmung nicht nur der Betroffenen zum Betreuungsgeld, seine hohe Quote der Inanspruchnahme und ein weiterhin gestiegener Entlastungsbedarf zeigen diese Notwendigkeit.

Wir begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung zur Weiterführung des Betreuungsgeldes bereit ist, und wir fordern, dies als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Kinder- und Familienförderung umzusetzen.“