Pressemitteilung: „Entlastung der Steuerzahler in greifbarer Nähe“

Reiner Meier zum Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung – Abbau der kalten Progression

Am heutigen Mittwoch stellt die Bundesregierung den Jahreswirtschaftsbericht
vor. Darin kündigt sie an, noch in dieser Legislaturperiode
„die finanziellen und politischen Voraussetzungen“
für den Abbau der kalten Steuerprogression zu schaffen.

Hierzu erklärt Reiner Meier:

„Der Abbau der kalten Progression trägt entscheidend zur Steuergerechtigkeit
bei. Eine Entlastung der Steuerzahler liegt endlich
in greifbarer Nähe und muss jetzt schnell und entschlossen umgesetzt
werden.“
Reiner Meier verwies auf sein jahrelanges Engagement zum Abbau
der kalten Progression. Besonders bitter sei für ihn gewesen, dass ein
vom Bundestag beschlossener Gesetzentwurf vor zwei
Jahren an der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat gescheitert sei.
„Eine solche Blockade darf sich nicht wiederholen. Der Bund hat
2014 und damit ein Jahr früher als geplant einen Haushalt ohne
Neuverschuldung erreicht. Ebenso halten schon heute zehn Länder
die ab 2020 geltende Schuldenbremse ein. Wann, wenn nicht
heute können wir den Abbau der kalten Progression schaffen?“

MdB Reiner Meier

MdB Reiner Meier

Evaluierung der Rente

Gemeinsamer Beschluß von CDA und CSA durch beide Parteitage

Wiesbaden / Tirschenreuth. Die gemeinsame Sitzung des CDA Bundesvorstandes und des CSA Landesvorstandes in Wiesbaden ist von Erfolg gekrönt. Beide Parteitage (CDU und CSU) haben den jeweiligen Antrag (s. Unten) der Arbeitnehmerverbände angenommen.

Karl Josef Laumann und Reiner Meier

Karl Josef Laumann (links)und Reiner Meier (rechts)

Gemeinsame Resolution

der Vorstände von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Christlich-Sozialer Arbeitnehmerschaft / Arbeitnehmer-Union (CSA)

Wiesbaden, 15. November 2014

Die Alterssicherung in Deutschland umfassend evaluieren CDA und CSA fordern die Bundesregierung auf, eine umfassende wissenschaftliche Evaluation der Zukunftsfestigkeit des deutschen Rentensystems in Auftrag zu geben. Untersucht werden sollen alle drei Säulen (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge) – mit Blick auf ihre Entwicklung seit der Rentenreform 2002 und auf Prognosen zu ihrer Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten. Im Fokus soll dabei insbesondere das Gesamt-Niveau der Alterssicherung von langjährig in Vollzeit erwerbstätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit durchschnittlichem Einkommen stehen. Darüber hinaus soll die Evaluation eine verlässliche Datengrundlage zur Absicherung der weiteren biometrischen Risiken, vor allem des Invaliditätsrisikos, liefern. Die Politik hat mit der Rentenreform 2002 einen Paradigmenwechsel eingeleitet: Die Entgeltumwandlung und die „dritte Säule“ werden seitdem gezielt gefördert, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt. Mehr als ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten der Reform fehlt eine Auswertung ihrer Ergebnisse.

Die Kernfragen lauten:

1. Erfüllen die im Altersvermögensgesetz eingeführten Steuervergünstigungen und Zulagen („Riester-Förderung“) sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegierung der Entgeltumwandlung die ihnen zugedachte Aufgabe, die durch die planmäßige Absenkung des Netto-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung absehbar entstehende „Rentenlücke“ in der Altersvorsorge flächendeckend und für alle zu schließen? Gelingt es in den die gesetzliche Rentenversicherung ergänzenden Säulen, die Sicherungslücke beim Lebensrisiko „Erwerbsunfähigkeit“ zu schließen? Experten zweifeln mit Blick auf Geringverdiener daran. Schon angesichts der Entwicklung auf den Kapitalmärkten (geringer Garantiezins etc.) muss die private und kapitalgedeckte Altersvorsorge in Hinsicht auf ihre Verbreitung und finanzielle Leistungsfähigkeit überprüft werden.

2. Setzt das Rentensystem die richtigen Rahmenbedingungen, um der durch die Folgen der demographischen Entwicklung für die Rentenversicherung und den stark gewachsenen Niedriglohnsektor steigenden Gefahr von Altersarmut (auch für Menschen mit langer Erwerbsbiographie!) zu begegnen? Seit 2002 haben sich die Rahmenbedingungen der Rentenpolitik erheblich verändert (Finanzkrise, Prognosen zu Demographie und wirtschaftlicher Entwicklung, Rentenzugangsalter, Niedriglohnsektor etc.). Die Frage ist, welche Auswirkungen das auf das Funktionieren des Rentensystems hatte bzw. haben wird. Es ist Aufgabe der Politik, für eine verlässliche Absicherung der großen Lebensrisiken zu sorgen.
Dafür braucht sie eine verlässliche Datenbasis und Analyse der Alterssicherung heute und morgen. Nur auf Basis einer umfassenden Evaluierung des ganzen Rentensystems kann die Politik über Neujustierungen nachdenken: über das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung, über noch bessere Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung, eine Pflicht zur Entgeltumwandlung mit Opt-out-Möglichkeit, eine mögliche Pflicht zur privaten Vorsorge etc..
Ziel der Rentenpolitik muss sein, dass erwerbstätige Menschen sich in ihrem Arbeitsleben ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus erarbeiten können. Das Rentensystem muss sich daran messen lassen, ob es dafür funktionierende Rahmenbedingungen schafft. Das zu untersuchen ist Gegenstand der Evaluation.
CDA und CSA werden in ihren Mutterparteien CDU und CSU dafür werben, eine solche Untersuchung auf die politische Tagesordnung zu setzen.