Hebammen nicht im Stich gelassen
Berlin. Am Donnerstag, den 05. Juni 2014, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Maßnahmenpaket für Hebammen, das kurzfristig die Voraussetzungen für eine Anpassung der Hebammenvergütung schafft und mittelfristig gute Qualität stärker in der Vergütung berücksichtigt.
Dazu erklärte Reiner Meier:
„Mit dieser Regelung haben wir sichergestellt, dass die seit Jahren steigenden Haftpflichtprämien die Hebammen finanziell nicht überfordern werden. Wir stehen zu den Hebammen und zur freien Wahl des Geburtsorts. Das haben wir auch heute wieder unter Beweis gestellt.“
Der Abgeordnete hatte in zahlreichen Gesprächen mit Bundesminister Gröhe und Vertretern der Bundesregierung immer wieder auf die besondere Bedeutung der Hebammen für ländliche Gebiete hingewiesen.
„Wichtig ist mir auch, dass wir mittelfristig Hebammen für besonders gute Qualität besser bezahlen können. Wer den Patienten die bestmögliche Leistung anbietet, soll dafür fair bezahlt werden.“
Reiner Meier ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion.