Im Zuge der Beratungen zum Ersten Pflegestärkungsgesetz verhandelt der Bundestag auch über eine letztmalige Verlängerung des Versorgungszuschlags für Krankenhäuser.
Dazu erklärte Reiner Meier:
Berlin. „Unsere Krankenhäuser brauchen eine solide Finanzierung und verlässliche Rahmenbedingungen. Angesichts der angespannten Finanzlage in den Krankenhäusern halte ich eine Kürzung des Versorgungszuschlags unter 0,8 Prozent für problematisch und für die ländliche Krankenhausversorgung nicht hinnehmbar.“
Der Versorgungszuschlag wurde 2013 als prozentualer Aufschlag von 1 Prozent in 2013 und 0,8 Prozent in 2014 auf die DRG-Fallpauschalen eingeführt, um angesichts der finanziellen Situation der Krankenhäuser die Effekte der sogenannten „doppelten Degression“ zu kompensieren.
Die doppelte Degression greift, wenn ein Krankenhaus die ver-einbarten Behandlungsmengen überschreitet. Für die Mehrmenge gilt als gesetzlich vorgeschriebener Mengenrabatt ein Abschlag von aktuell 25%. Gleichzeitig wird der Landesbasisfallwert, als Kenngröße für die landesweite Krankenhausfinanzierung, abgesenkt, da das Gesamtausgabenvolumen grundsätzlich nicht ansteigt.
Der Abgeordnete betonte, dass im Zuge der Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausversorgung bestehende Strukturen kritisch auf den Prüfstand gestellt würden. „Wir müssen den Spagat zwischen einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung schaffen, die für die Versicherten bezahlbar bleibt.“