Betreuungsgeld – Mittel nicht fremd verwenden

Betreuungsgeld-Mittel nicht entfremden

Tirschenreuth. „Die Betreuungsgeld-Mittel dürfen, nach Aussage des CSA Bezirksvorsitzenden MdB Reiner Meier, nicht gegen andere öffentliche Aufgaben (z. B. Asylsituation oder Investitionen) ausgespielt werden. Eine breite demokratische Mehrheit hatte sich in der Union/SPD-Koalition für die Entlastung der Familien durch das Betreuungsgeld ausgesprochen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zuständigkeit für familienorientierte Leistungen, das im Übrigen keineswegs gegen das Betreuungsgeld an sich gerichtet war, darf den Familien dieses Geld nicht „entwendet“ werden, so MdB Meier.

Die Zustimmung nicht nur der Betroffenen zum Betreuungsgeld, seine hohe Quote der Inanspruchnahme und ein weiterhin gestiegener Entlastungsbedarf zeigen diese Notwendigkeit.

Wir begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung zur Weiterführung des Betreuungsgeldes bereit ist, und wir fordern, dies als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Kinder- und Familienförderung umzusetzen.“